Interessierte Parteien / Anspruchsgruppen / Stakeholder
Welche Anspruchsgruppen haben wir?
Was haben die Stakeholder für Erwartungen an uns?
Resultieren Risiken aus unseren interessierten Parteien?
Nicht nur, weil ISO 9001:2015, QuaTheDA:2020 oder diverse weitere Normen es fordern macht eine Anspruchsgruppenanalyse Sinn.
Es unterstützt Sie in der Weiterentwicklung Ihrer Unternehmung, sich regelmässig und systematisch mit den interessierten Parteien zu befassen.
Anspruchsgruppen, Interessierte Partei, Stakeholder sind Synonyme. Sie bezeichnen eine Gruppe Menschen, welche Ansprüche/Erwartungen an Ihre Unternehmung hat.
Es gibt sowohl interne, als auch externe Anspruchsgruppen.
Diverse Normen fordern, dass ich mich mit diesen interessierten Parteien sowie deren Erwartungen an die Institution auseinandersetzen. Ein mögliches Instrument dazu, kann das unten verlinkte Tool „Interessierte Parteien“ sein.
Welches konkret sind unsere interessierte Parteien?
In einem ersten Schritt werden die für Ihre Institution relevanten Anspruchsgruppen erfasst.
Welche das konkret für Sie sind, kann ich nicht direkt beantworten, aa ich über keine Glaskugel verfüge.
Mögliche Anspruchsgruppenkönnten sein:
- Mitarbeitende
- Klientinnen, Patienten, Kundinnen/Kunden
- Verwaltungsrat, Stiftungsrat
- Vereinsmitglieder, Aktionärinnen
- Nachbarn
- Verbände, Gewerkschaften, Interessenverbände
- Auftraggeber, Finanzierende Stellen
- Umweltschutzverbände, Branchenverbände,
- Lieferanten
- Politik / Verwaltung
- Spenderinnen und Spender
- …
Was haben die Anspruchsgruppen für Erwartungen an uns?
Die verschiedenen Anspruchsgruppen haben unterschiedliche Erwartungen. Ergänzen Sie die an Sie gestellten Erwartungen.
Mitarbeitende erwarten möglicherweise flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit und Kunden erwarten eine hohe Produktqualität, tiefe Preise oder Informationen zur Nachhaltigkeit der Produkte. Dies wird für die verschiedenen Anspruchsgruppen erfasst. Es geht nicht darum, dass sämtliche Anforderungen von allen interessierten Parteien erfüllt werden. Entscheidend ist in einem ersten Schritt sich diesen Anforderungen bewusst zu sein und dazu werden Sie auch schriftlich festgehalten.
Wie erreichen wir diese Stakeholder
Sie werden bereits über verschiedene Kanäle für die On- und Offlinekommunikation verfügen. Ordnen Sie die Kanäle den verschiedenen Stakeholder zu. Dies hilft, das Profil und die Ausrichtung der Kommunikationskanäle zu schärfen. Ggf. erkennen Sie auch Lücken, welche Zielgruppe mit den bestehenden Instrumenten noch nicht gut erreicht werden.
Welche Chancen und Risiken gibt es bei den interessierten Parteien
Bei der Auseinandersetzung mit ihren Anspruchsgruppen werden Sie möglicherweise Risiken entdecken. Risiken können sich daraus ergeben, dass sich die Erwartungen einer interessierten Partei deutlich ändern oder dass bestehende Erwartungen nicht (mehr) erfüllt werden. Ebenfalls ein Risiko kann sich daraus ergeben, dass eine interessierte Partei an Wichtigkeit oder Einfluss auf Ihre Institution zunimmt. Neben Risiken können sich auf dieselbe Weise selbstverständlich auch neue Chancen und Möglichkeiten eröffnen. Die Chancen gilt es im Rahmen des Strategieprozesses zu berücksichtigen. Die Risiken müssen im Rahmen des Risikomanagementes systematisch bewertet und bearbeitet werden. Ein geeignetes Instrument hierzu ist die Risiko-Management-Tool.
Massnahmen / Schwerpunkte
Eine Analyse und ein schön ausgefülltes Instrument sind eine gute und wichtige Grundlage, bringen aber noch keine Veränderung. Entscheidend sind die Massnahmen, welche abgeleitet werden und erfolgen.
Es macht Sinn, die Massnahmen zu unterteilen, in die bestehenden „Standardmassnahmen“ und die Schwerpunkte bzw. neuen Massnahmen für das Folgejahr. Diese Unterscheidung ermöglicht Ihnen das Wissen über die bestehenden Massnahmen zu sichern. Halten Sie dieses Wissen fest, auch wenn es für sie selbstverständlich ist. Das Festhalten des Wissens ermöglicht auch gegenüber einem Vorstand/Stiftungsrat aufzuzeigen, was bereits gemacht wird, um die Erwartungen der jeweiligen Anspruchsgruppe zu erfüllen.
Im Rahmen der regelmässigen Aktualisierung des Instrumentes und der darin abgebildeten Überlegungen gilt es jeweils zu überprüfen, wo es welche (neuen) Massnahmen/Schwerpunkte braucht.
Sinnvollerweise werden die beschlossenen Massnahmen im KVP-Tool erfasst, dadurch gehen diese nicht vergessen. Dort kann im Folgejahr anschliessend überprüft werden, ob die Massnahmen/Schwerpunkte die gewünschte Wirkung erzielten und/oder ob es neue und andere Massnahmen braucht.